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Verein
Ein Verein ist ein auf eine gewisse Dauer angelegter körperschaftlich organisierter Zusammenschluss einer Anzahl von Personen, die ein gemeinschaftliches Ziel verfolgen. Die Mitglieder des Vereins müssen den Willen haben, als eine Einheit unter einem Vereinsnamen aufzutreten; sie werden durch einen Vorstand vertreten. Der Wille des Vereins wird durch Beschlussfassung der Mehrheit der Mitgliederversammlung. Zum Wesen des Vereins gehört auch, dass ein Wechsel in der Mitgliederschaft stattfinden kann.
Mit der Eintragung in das Vereinsregister, hat der Verein seine Rechtsfähigkeit erlangt; er kann als Verein z. B. Grundstücke erwerben oder Mitarbeiter einstellen, aber auch Kredite aufnehmen. Das Vereinsvermögen steht dem Verein und nicht den Mitgliedern persönlich zu, allerdings haften diese auch nicht für die Verbindlichkeiten des Vereins. Der Verein nimmt als gleichberechtigte juristische Person am Rechts- und/oder Geschäftsleben teil, vergleichbar einer GmbH oder einer AG. Mit geringen Ausnahmen werden daher an den Vorstand eines Vereins die gleichen Anforderungen gestellt, wie an den Vorstand einer GmbH oder einer AG.
(c) Steuerberatung Sandra Oechler
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