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Vermögenserhalt

Vermögenserhalt

Eine der wichtigsten Pflichten des Vorstands ist die Pflicht zur Erhaltung des Vereinsvermögens.

Aus ihr folgt:

  • Der Vorstand darf kein Vereinsvermögen unter den Vereinsmitgliedern aufteilen und dadurch Befriedigung der Gläubiger erschweren.
  • Der Vorstand muss die fälligen Vereinsbeiträge von den Mitgliedern erheben sowie für den Erhalte einzelner Vermögensgegenstände sorgen, z. B. Unterhaltung der vereinseigenen Sportstätte.

Gem. § 668 BGB hat der Beauftrage Geld, das er dem Auftraggeber herauszugeben oder für ihn zu verwenden verpflichtet ist, von der Zeit der Verwendung an zu verzinsen.

(c) Steuerberatung Sandra Oechler

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