Ein Vermögensschaden ist ein Schaden, der weder aus einem Sachschaden noch aus einem körperlichen Schaden entstanden ist. Schäden, die eine Vermögensschadenshaftpflichtversicherung regulieren könnte, sind z. B.
Verlust der Gemeinnützigkeit durch fehlerhafte Behandlung von Spendengeldern,
Verjähren lassen von Mitgliedsbeiträgen,
Fehler und Unachtsamkeiten bei der Materialbeschaffung,
Werbematerial wird vom Vorstand entworfen, das wegen Wettbewerbswidrigkeit nicht verwendet werden kann,
Antragsfristen werden versäumt,
Arbeiten werden ohne Auftrag vergeben,
Sponsorengelder werden falsch eingesetzt,
In einem brauereigebundenen Veranstaltungsort werden selbst beschaffte Getränke verkauft; eine Konzessionsstrafe wird fällig,
Die Auflagen des Bundesdatenschutzgesetzes werden nicht eingehalten, der Verein erhält einen Bußgeldbescheid.
Voraussetzung für eine Schadensregulierung seitens der Versicherungsgesellschaft ist der Nachweis der Schuld des Versicherungsnehmers sowie keine vorsätzlich begangene Tat.