Vorsorgeversicherungen zahlen innerhalb bestimmter Fristen Schäden, die im eigentlichen Versicherungsvertrag grundsätzlich nicht enthalten sind, aber als Zusatzvereinbarung aufgenommen werden könnten. Zum Beispiel zahlt eine Vorsorgeversicherung in einer privaten Haftpflichtversicherung in der Regel Schäden, die durch Hinzukommen eines Hundes passieren, wenn dieser bis zur nächsten Fälligkeit des Versicherungsbeitrags in der „normalen“ Haftpflichtversicherung nachgemeldet wird.