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Vorstandsrechte

Vorstandsrechte

Grundsätzlich sind die Befugnisse des Vorstands in Vertretung und Geschäftsführung zu unterteilen. Die Vertretung (und Repräsentation) des Vereins ist nach außen gerichtet und wird den Vorstandsmitgliedern gem. § 26 BGB unbeschränkt verliehen, sofern die Satzung dies nicht einschränkt. Die Geschäftsführung umfasst jede im Dienst des Vereins stehende Tätigkeit und kann per Satzung einem anderen Vereinsorgan übertragen werden.

(c) Steuerberatung Sandra Oechler

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