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Wohlfahrtspflege

Wohlfahrtspflege

Wohlfahrtspflege ist die planmäßige zum Wohl der Allgemeinheit und nicht des Erwerbs wegen ausgeübte Sorge für notleidende oder gefährdete Mitmenschen. Die Sorge kann sich auf das gesundheitliche, sittliche, erzieherische oder wirtschaftliche Wohl erstrecken und Vorbeugung oder Abhilfe bezwecken. Betroffen sind die Personen, die entweder wegen ihren körperlichen, geistigen oder seelischen Zustands der mildtätigen Hilfe anderer bedürfen oder deren Einkünfte eine bestimmte Höhe nicht übersteigen.

(c) Steuerberatung Sandra Oechler

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