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Abbildung im Internet - die Vereinshomepage

Jeder Mensch hat grundsätzlich das Recht am eigenen Bild. Darum muss in vielen Fällen für die Veröffentlichung zunächst die Erlaubnis der dargestellten Person eingeholt werden. Der Bundesgerichtshof  entschied jedoch, dass Abbildungen im Internet – hier Foto- und Videoaufnahmen bei Sportveranstaltungen – zulässig sind, wenn durch ihre Verbreitung keine berechtigten Interessen der Darbietenden verletzt werden.

Da sich die (minderjährigen) Teilnehmer an sportlichen Wettkämpfen – auch bei nur regionalem Bezug – auf Foto- und Videoaufnahmen, beispielsweise auf der Vereinshomepage, während des Wettkampfes einstellen müssen, kommt es hierbei nicht auf die Anwesenheit von Fotografen, die Anzahl der Teilnehmer oder die Dauer des Wettkampfes an.

(Quelle: http://www.verein-aktuell.de/vereinsrecht-organisation-fuehrung/vorstand-mitgliederversammlung-co/abbildung-im-internet--die-vereinshomepage)

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