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Auswärtsspiel: Stau auf der Autobahn - klarer Fall von höherer Gewalt

Wann kann sich ein Gastverein auf höhere Gewalt berufen? Der Verein hatte zum Punktspiel 280 km zurückzulegen und startete fünf Stunden vor dem angesetzten Spiel. Der Verein kam aber trotzdem zu spät, weil an diesem Tag auf der Autobahn der Verkehr zum Erliegen gekommen war. Höhere Gewalt?

Dies sah der Heimverein überhaupt nicht ein und berief sich auf § 38 der Spielordnung, nach der der Verein den Nachweis der Gründe für das Zuspätkommen liefern muss. Der Trainer des Gastvereins hatte den Heimverein ca. 70 Minuten vor dem Anpfiff über das Feststecken im Stau informiert. Die Rücksprache mit der  Autobahnpolizei hatte ergeben, dass es sich nicht um einen normalen Baustellenstau handelte und eine Vollsperrung der Autobahn hinzukam.

Aufgrund dieser Umstände stellte das VSG einen klaren Fall von höherer Gewalt fest, das Spiel musste neu angesetzt werden.

(Quelle: http://www.redmark.de/verein/newsDetails?newsID=1297958394.71&d_start:int=2&topic=RechtOrganisation&topicView=Recht%20%26%20Organisation&b_start:int=0&-C=)

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