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Fachbeiträge
Der Zwang zum Zusammenschluss
Gerade für kleinere Vereine wird es immer schwerer, zu bestehen. Neben einem Rückgang der Mitgliederzahlen spielt hier auch die finanzielle Ausstattung eine entscheidende Rolle. Öffentliche Förderung und Sponsoring konzentrieren sich meist auf die größeren Vereine, da diese den Geldgebern einen größeren Nutzen bieten können. Darum werden immer mehr kleinere Vereine vor die Frage gestellt, ob sie sich nicht mit anderen zusammenschließen sollen.
Bei einigen Vereinen ist die Mitgliederzahl der Aktiven so geschwunden, dass die Vereinsziele hier nicht mehr erreicht werden können. Der Traditionsgesangverein hat beispielsweise nicht mehr genügend Sängerinnen und Sänger, um einen Chor auf die Beine zu stellen.
Dieses Problem hat aber nicht nur ein Chor am Ort, sondern gleich mehrere. Hier stellt sich schon aus der Not heraus die Frage des Zusammenschlusses.
Sponsoren und Kommunen haben immer begrenztere Mittel zur Verfügung, um Vereinen finanziell unter die Arme zu greifen. Dadurch entsteht auch von dieser Seite ein gewisser Druck, dass sich Vereine zusammenschließen. Der Grundgedanke ist klar: Durch größere Vereine erreicht man auch höhere Aufmerksamkeit in der Öffentlichkeit, wenn diese unterstützt werden. Dies ist gerade den Sponsoren besonders wichtig.
Dabei ist der Zusammenschluss nicht immer die richtige Lösung. Selbst wenn der Sportverein A und der Turnverein B auf den ersten Blick zusammengehen könnten, stellt man bei genauerem Hinsehen fest: Die Struktur der Vereine ist zu unterschiedlich, um sie zu einem Verein zusammenzuführen. Während der Turnverein den Breitsport in den Mittelpunkt stellt, hat sich der Sportverein dem Leistungssport verschrieben. Das sind zwei Ziele, die einen Zusammenschluss zumindest stark erschweren, wenn nicht gar unmöglich machen.
Ein Zusammenschluss muss nicht unbedingt bedeuten, dass der einzelne Verein aufhört zu existieren. Man kann beispielsweise auch projektbezogen die Kooperation mit anderen Vereinen suchen.
Die Möglichkeiten der projektbezogenen Kooperationen sind vielfältiger, als man im ersten Moment denken mag. Sie können beispielsweise von einer gemeinsamen Geschäftsstelle über die Zusammenarbeit bei einer öffentlichen Veranstaltung bis hin zu Großprojekten wie dem Bau eines gemeinsamen Vereinsheims oder einer Turnhalle reichen.
Schwieriger wird es bei der Fusion von zwei Vereinen. Da beide Vereine in der Fusion aufgehen, kommt es meist schon zu Problemen bei der Namensgebung, da hier beide Seiten versuchen werden, ihren Verein im Namen weiterleben zu lassen.
Eine Fusion verlangt die „Gleichheit der Kräfte“. Es macht keinen Sinn, wenn man sich nicht über den neuen Verein einig ist. Sind die Mitglieder von Verein A nicht mit der Fusion zufrieden, werden sie entweder den Zusammenschluss in der Mitgliederversammlung torpedieren oder – was vielleicht noch schlimmer ist – aus dem neuen Verein austreten.
Neben der gleichberechtigten Fusion bietet sich aber auch die Möglichkeit an, den kleineren Verein als eigene Abteilung in den größeren Verein zu integrieren. Hier muss aber sehr klargemacht werden, welche Rechte die Abteilung hat. Dabei ist darauf zu achten, dass die bewährten Strukturen des angegliederten Vereins weitgehend erhalten werden. Es muss aber auch klar sein, dass die Entscheidungskompetenz innerhalb der Abteilung geringer ist, als sie es bei einem selbstständigen Verein war.
Ist abzusehen, dass der Verein aus finanziellen Gründen aufgelöst werden muss, kann der geschlossene Beitritt der Mitglieder des verschuldeten Vereins in Erwägung gezogen werden.
Die Auflösung des verschuldeten Vereins und der Übergang der Mitglieder in einen Hauptverein würde das Schuldenproblem lösen. Wenn dies aber in einer „Nacht- und Nebelaktion“ geschieht, verliert man auch die bis dahin noch vorhandenen Sponsoren. Man sollte deshalb schon vor der Auflösung mit den Sponsoren reden.
Man sollte die Vereinsfusion nicht mit einer Unternehmensfusion verwechseln. Während es bei Unternehmen meist darum geht, die Zahl der Mitarbeiter zu verkleinern, ist das Ziel der Vereinsfusion gerade umgekehrt. Darum muss die Fusion auch im sich auflösenden Verein intensiv besprochen und in enger Kommunikation mit den Mitgliedern vollzogen werden.
(Quelle: http://www.verein-aktuell.de/vereinsrecht-organisation-fuehrung/vorstand-mitgliederversammlung-co/der-zwang-zum-zusammenschluss)