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Fachbeiträge
Blockwahl des Vorstands erfordert Satzungsgrundlage
Das Thema Vorstandswahlen ist im Vereinsrecht ein Dauerbrenner und setzt eindeutige Satzungsregelungen voraus. Es besteht der vereinsrechtliche Grundsatz der Einzelwahl. Dies bedeutet, dass jedes Vorstandsmitglied eines mehrköpfigen Vorstands einzeln gewählt werden muss.
Probleme mit ausgeschiedenen Vorstandsmitgliedern
Vorstandsmitglieder scheiden – gleich aus welchem Grund – freiwillig oder unfreiwillig aus dem Amt aus, das liegt in der Natur der Sache. Dabei kommt es in der Praxis immer wieder zu Problemen und rechtlichen Auseinandersetzungen, die sich auch jahrelang hinziehen können. Neue Vorstände und Nachfolgevorstände leiden häufig unter dieser Situation und sind häufig überfordert, die erforderlichen rechtlichen Maßnahmen einzuleiten.
Werbemobile für Vereine - was ist steuerlich zu beachten?
Werbemobile werden von Marketingagenturen/Werbefirmen häufig auch an Vereine und Verbände übergeben. Die Oberfinanzdirektion Karlsruhe hat mit zahlreichen Beispielen recht umfassend zu den steuerlichen Auswirkungen Stellung genommen. Dabei wurden auch typische Vereinssachverhalte erläutert.
Der Zwang zum Zusammenschluss
Gerade für kleinere Vereine wird es immer schwerer, zu bestehen. Neben einem Rückgang der Mitgliederzahlen spielt hier auch die finanzielle Ausstattung eine entscheidende Rolle. Öffentliche Förderung und Sponsoring konzentrieren sich meist auf die größeren Vereine, da diese den Geldgebern einen größeren Nutzen bieten können. Darum werden immer mehr kleinere Vereine vor die Frage gestellt, ob sie sich nicht mit anderen zusammenschließen sollen.
Rückforderung von Sportfördermitteln
Eine Kommune hatte einem Sportverein für den Unterhalt einer vereinseigenen Sportanlage einen Zuschuss von ca. 4.900 € gezahlt und forderte diesen zurück, weil der Sportverein die zweckgemäße Verwendung des Zuschusses weder bei Einreichung des Verwendungsnachweises noch später nachgewiesen hatte, sodass die Kommune von einer zweckwidrigen Verwendung der Mittel ausging.