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Social Media: Chancen und Risiken für den Verein

Social Media bietet die Möglichkeit, Kontakte zu knüpfen, Meinungen auszutauschen, Informationen zu posten, Nachrichten zu hinterlassen, Gruppen zu gründen und vieles mehr. Das bedeutet: Chancen und Risiken für Vereine und ihre Mitglieder. Wie kann man als Verein die Möglichkeiten von Social Media nutzen? Was ist bei einem Social Media- Auftritt zu beachten und mit welchem Aufwand ist dieser verbunden? Welches Konfliktpotenzial birgt Social Media? Auf diese und weitere Fragen gilt es Antworten zu finden.

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Wer darf die Mitgliederversammlung einberufen?

In der Praxis kommt es häufig vor, dass die Amtszeit des Vorstands längst abgelaufen ist (und keiner hat es gemerkt). Der Verein hat dann, wenn die Satzung nichts anderes regelt, keinen Vorstand mehr und ist damit handlungsunfähig. Um aus diesem Dilemma herauszukommen, muss ein neuer Vorstand gewählt, d. h. eine Mitgliederversammlung einberufen werden. Wer ist dazu befugt? 

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Kann die Bestellung eines Notvorstands Streitigkeiten im Vorstand beseitigen helfen?

Nach § 29 BGB hat das zuständige Registergericht auf Antrag eines Beteiligten einen Notvorstand zu bestellen, soweit die erforderlichen Mitglieder des Vorstands fehlen und ein dringender Fall vorliegt, der ein Tätigwerden des Vorstands unaufschiebbar macht.

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Reitunfall - gibt es den Unfallversicherungsschutz?

Der Schutz der gesetzlichen Unfallversicherung scheidet aber aus, wenn ein Verletzter aufgrund seiner Pflichten als Vereinsmitglied handelt.

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Sportrecht und Spielberechtigung

Ein Fußballverband kann über seine Verordnungen/Richtlinien festlegen, dass für den Einsatz eines Spielers ein förmlicher Nachweis seiner (materiellen) Spielberechtigung notwendig ist. Erfolgt dann der Einsatz mit unzureichendem Nachweis (im entschiedenen Rechtsstreit nicht unterschriebener Spielerpass), kann dieser Verstoß vom Verband mit einer Geldstrafe und einem Spielverlust sanktioniert werden.

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