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Mitgliederversammlung mit oder ohne Presse?

Wenn die Mitgliederversammlung vorbereitet wird, stellt sich für den Vorstand immer wieder die Frage, ob man hierzu die Presse einladen sollte oder nicht. Eine Frage, die von Fall zu Fall unterschiedlich beantwortet werden muss.

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Die Satzung des Vereins als Steuerfalle

Immer mehr Vereine haben verstärkt mit schwindenden Mitgliederzahlen und immer größer werdende Problemen bei der Finanzierung zu kämpfen. Nicht selten sind sie gezwungen, sich teilweise oder ganz aufzulösen und anderen Vereinen anzuschließen. Dabei werden gerade bei der Abspaltung von Abteilungen steuerliche Aspekte unterschätzt. Dies gilt insbesondere bezüglich der Grunderwerbssteuer. 

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Rechtliche Stellung eines besonderen Vertreters nach § 30 BGB

Vereine und Verbände bedienen sich bei der Ausgestaltung ihrer Organisation und der Erledigung der ihnen obliegenden Aufgaben in zunehmendem Maße besonderer Vertreter nach § 30 BGB, denen die Satzung neben dem Vorstand nach § 26 BGB „gewisse Aufgaben“ übertragen kann.

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Social Media: Chancen und Risiken für den Verein

Social Media bietet die Möglichkeit, Kontakte zu knüpfen, Meinungen auszutauschen, Informationen zu posten, Nachrichten zu hinterlassen, Gruppen zu gründen und vieles mehr. Das bedeutet: Chancen und Risiken für Vereine und ihre Mitglieder. Wie kann man als Verein die Möglichkeiten von Social Media nutzen? Was ist bei einem Social Media- Auftritt zu beachten und mit welchem Aufwand ist dieser verbunden? Welches Konfliktpotenzial birgt Social Media? Auf diese und weitere Fragen gilt es Antworten zu finden.

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Wer darf die Mitgliederversammlung einberufen?

In der Praxis kommt es häufig vor, dass die Amtszeit des Vorstands längst abgelaufen ist (und keiner hat es gemerkt). Der Verein hat dann, wenn die Satzung nichts anderes regelt, keinen Vorstand mehr und ist damit handlungsunfähig. Um aus diesem Dilemma herauszukommen, muss ein neuer Vorstand gewählt, d. h. eine Mitgliederversammlung einberufen werden. Wer ist dazu befugt? 

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