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Ehrenamtspauschale: Freibetrag für alle - auch wenn kein Geld fließt?

Nach § 3 Nr. 26a EStG (sog. Ehrenamtspauschale) sind Einnahmen aus einer ehrenamtlichen, nebenberuflichen Tätigkeit im Dienste einer gemeinnützigen Einrichtung bis zur Höhe von insgesamt 720 € pro Person und Jahr steuerfrei.

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Realistische Ziele - richtig formuliert

Wenn ein Verein auf die Festlegung von Zielen verzichtet, wird er wahrscheinlich einen Großteil der eingesetzten Kraft seiner Mitglieder vergeuden. Denn ohne Ziele, an denen sich der Verein und jedes einzelne Mitglied orientieren kann, sind die Aktionen nicht koordiniert und werden ohne den nötigen Elan durchgeführt. Doch Ziele müssen auch so formuliert werden, dass sie jedem im Verein als nachvollziehbare Leitlinie dienen. Außerdem müssen die Ziele den Vereinsmitgliedern auch zugänglich sein. Am besten, man formuliert die Ziele gemeinsam an einem Vereinsabend.

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Mitgliederversammlung mit oder ohne Presse?

Wenn die Mitgliederversammlung vorbereitet wird, stellt sich für den Vorstand immer wieder die Frage, ob man hierzu die Presse einladen sollte oder nicht. Eine Frage, die von Fall zu Fall unterschiedlich beantwortet werden muss.

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Die Satzung des Vereins als Steuerfalle

Immer mehr Vereine haben verstärkt mit schwindenden Mitgliederzahlen und immer größer werdende Problemen bei der Finanzierung zu kämpfen. Nicht selten sind sie gezwungen, sich teilweise oder ganz aufzulösen und anderen Vereinen anzuschließen. Dabei werden gerade bei der Abspaltung von Abteilungen steuerliche Aspekte unterschätzt. Dies gilt insbesondere bezüglich der Grunderwerbssteuer. 

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Rechtliche Stellung eines besonderen Vertreters nach § 30 BGB

Vereine und Verbände bedienen sich bei der Ausgestaltung ihrer Organisation und der Erledigung der ihnen obliegenden Aufgaben in zunehmendem Maße besonderer Vertreter nach § 30 BGB, denen die Satzung neben dem Vorstand nach § 26 BGB „gewisse Aufgaben“ übertragen kann.

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