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Verkauf von Karnevalsorden - Einnahmen im wirtschaftlichen Geschäftsbetrieb?

Die aus dem freien Verkauf von Karnevalsorden erzielten Einkünfte sind nach § 5 Abs. 1 Nr. 9 KStG iVm. § 64 Abs. 1 KStG körperschaftsteuerpflichtig. Denn der im Verkauf von Karnevalsorden bestehende, selbständig zu beurteilende wirtschaftliche Geschäftsbetrieb ist kein Zweckbetrieb nach § 65 AO.

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Studienreisen - Sportreisen: So sieht es steuerlich aus

Reisen, die von gemeinnützigen Vereinen für Mitglieder und andere Interessierte durchgeführt werden, werden steuerlich als begünstigter Zweckbetrieb anerkannt, wenn die Inhalte der Reise unmittelbar dem Satzungszweck dienen.

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Vorstand muss die Wahl nachweisbar angenommen haben

Immer wieder kommt es in der Praxis vor, dass es Vereine mit der Wahl der Vorstandsmitglieder und der erforderlichen Protokollierung (§ 58 Nr. 4 BGB) nicht sehr genau nehmen. So hatte im Fall des KG Berlin das Registergericht die Eintragung einer Vorstandsänderung abgelehnt.

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Blitzeis und ehrenamtlicher Einsatz für den Verein

Was gilt bei ehrenamtlichem Einsatz und einem durch die Wetterbedingungen eingetretenen persönlichen Unfall?

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Kein Vorsteuerabzug für vom Sponsor überlassenes Fahrzeug

Stellt ein Sponsor einem gemeinnützigen Verein für erbrachte Werbeleistungen Fahrzeuge zur Nutzung für dessen Sportbetrieb, d.h. ideellen Bereich, zur Verfügung, scheidet ein Vorsteuerabzug des Vereins für die überlassenen Fahrzeuge aus.

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