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Fachbeiträge
Aufteilung in echte und unechte Mitgliederbeiträge
Ein nicht gemeinnütziger Verein, stellt für ein berufliches Netzwerk zahlreiche Angebote und Leistungen zur Verfügung. Im Gegensatz zum Verein unterwarf das Finanzamt die Mitgliedsbeiträge der Körperschaftssteuer – zu Recht?
Bürgerengagement: ein positiver Trend!
Der „demografische Wandel“ ist ein viel diskutiertes Thema. Dabei wird das steigende Lebensalter in vielen Bereichen durchaus skeptisch gesehen. Dass sich aber mit dem Älterwerden der Gesellschaft ein positiver Trend entwickelt, ergab das Zukunftssymposium „Bürgerengagement von Senioren“, das vom Bundesverband Deutscher Stiftungen mit Unterstützung des Generali Zukunftsfonds durchgeführt wurde. Die vorliegende Dokumentation zeichnet hier ein sehr erfreuliches Bild. Gleichzeitig wurde aber auch deutlich, dass in diesem Bereich neue Aufgaben für Vereine entstehen werden.
Welche Jahreszahl darf im Vereinsnamen auftauchen?
Vereinsrechtlich sieht § 57 BGB lediglich vor, dass in Vereinssatzungen der Name des Vereins enthalten sein muss und dieser Name muss sich von dem Namen der bereits eingetragenen ortsansässigen Vereine deutlich unterscheiden. Ansonsten besteht eine weitgehende Wahlfreiheit in der Namensfindung.
Wann entstehen Haftungsansprüche beim Fußballspiel?
Fußball ist ein Kampfspiel, d. h. ein „gegeneinander ausgetragenes Kontaktspiel, bei dem es zu körperlichen Berührungen kommt, das unter Einsatz von Kraft und Geschicklichkeit geführt wird und das wegen des dieser Sportart eigenen kämpferischen Elements bei dem gemeinsamen Kampf um den Ball nicht selten zu unvermeidbaren Verletzungen führt“.
Themenreihe "Datenschutzprobleme im Verein" - Teil 2: Dürfen an Vereinsmitglieder Mitgliederdaten/-listen herausgegeben werden?
Eine klare Aussage: Wenn die Datenübermittlung der persönlichen Daten an andere Vereinsmitglieder nicht der Förderung des Vereinszwecks dient, dann können personenbezogene Daten der Vereinsmitglieder durch den Verein an andere Vereinsmitglieder nur dann übermittelt werden, wenn der Verein oder der Empfänger ein berechtigtes Interesse daran hat.