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Welche Jahreszahl darf im Vereinsnamen auftauchen?

Vereinsrechtlich sieht § 57 BGB lediglich vor, dass in Vereinssatzungen der Name des Vereins enthalten sein muss und dieser Name muss sich von dem Namen der bereits eingetragenen ortsansässigen Vereine deutlich unterscheiden. Ansonsten besteht eine weitgehende Wahlfreiheit in der Namensfindung.

Allerdings gilt auch im Vereinsrecht der Grundsatz der Namenswahrheit, der in entsprechender Anwendung zu § 18 HGB aus dem dort niedergelegten Rechtsgrundsatz der Firmenwahrheit hergeleitet wird. Dies bedeutet: Der Vereinsname darf nicht über Art und Größe des Vereins täuschen, auch nicht über die Zusammensetzung seiner Mitglieder oder sonstige Verhältnisse. Dabei ist ein objektiver Maßstab aus der Sicht der durchschnittlichen Angehörigen des betroffenen Personenkreises und deren verständiger Würdigung anzulegen.

Wird in den Namen eines Vereins daher eine Jahreszahl als Bestandteil des Namens aufgenommen, so wird dies in aller Regel als Hinweis auf das Gründungsjahr des Vereins aufgefasst. Gerade bei Sportvereinen ist eine verbreitete Übung hierzu festzustellen, dass das Gründungsjahr im Vereinsnamen angegeben wird. Denn mit der Jahreszahl wird, weil sie mit der Gründung des Vereins in Verbindung gebracht wird, der Eindruck von Tradition und Beständigkeit vermittelt, insbesondere dann, wenn die Jahreszahl auf ein bereits länger zurückliegendes Gründungsjahr hinweist.

Im entschiedenen Streitfall hatte ein 1992 gegründeter Fußballverein versucht, nach einer größeren Satzungsänderung, nunmehr eine länger zurückliegende Jahreszahl (1921) als Bestandteil des Namens in die Satzung ergänzend aufzunehmen. Wie die Vorinstanz beanstandete auch das Oberlandesgericht Brandenburg diese Namensgebung, da sie den Eindruck vermitteln würde, dieser Verein bestehe schon mehr als 70 Jahre, gerechnet von seiner tatsächlichen Gründung an.

Der Nachweis dafür, dass der Verein Nachfolger eines bereits 1921 gegründeten dort ansässigen Sportclubs sei, konnte nicht konkret geführt werden.

Nicht umsonst kommt es daher auch zu Fusionen mit altansässigen Vereinen, um dann die Jahreszahl des aufgenommenen Vereins als Traditionsmerkmal weiterführen zu können.

(Quelle: http://www.redmark.de/verein/newsDetails?newsID=1303998592.0&d_start:int=3&topic=RechtOrganisation&topicView=Recht%20%26%20Organisation&b_start:int=0&-C=)

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