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Ringer abhängig beschäftigt oder nicht?

Das Sozialgericht Saarland urteilte, dass ein Ringer eines Ringkampfsportvereins, der an Wettkämpfen in der Bundesliga teilnahm und eine Vergütung von pauschal 4.000 € sowie pro Kampfeinsatz in der Runde 550 € und im Halbfinale und Finale 1.000 € erhielt, als abhängig Beschäftigter betrachtet wurde. Das Urteil des Sozialgerichts Dortmund kam zu einem anderen Ergebnis.

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Zur Einberufung der Mitgliederversammlung: Auf klare Satzungsbestimmungen achten!

§ 58 Nr. 4 BGB sieht vor, dass die Vereinssatzung Bestimmungen über die Form der Einberufung zur Mitgliederversammlung enthalten muss. Die Form der Einberufung kann jeder Verein in seiner Vereinssatzung grundsätzlich frei wählen, solange sichergestellt ist, dass tatsächlich jedes teilnahmeberechtigte Vereinsmitglied Kenntnis von der Anberaumung einer Mitgliederversammlung erlangen kann.

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Konkurrenzkampf im Breitensport

War in der Vergangenheit der Breitensport eine Domäne der Sportvereine, sehen sich diese einer immer stärker werdenden kommerziellen Konkurrenz ausgesetzt. Immer häufiger wandern Mitglieder von Sport- und Turnvereinen in Fitnessstudios ab. In vielen Vereinen wird dies resignierend zur Kenntnis genommen – ohne sich diesen Mitbewerbern wirklich zu stellen. Doch wer in diesem Kampf um die Mitglieder siegen will, muss sich mit dem Gegner auseinandersetzen und hinterfragen, warum so manches Mitglied höhere Kosten in Kauf nimmt und den Weg ins Fitnessstudio sucht. 

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Vereinsrecht: Abgrenzung Idealverein/Wirtschaftsverein

Ein planmäßig auf Dauer angelegter Betrieb für Filmvorführungen/Festivalveranstaltungen gegen Entgelt ist eine unternehmerische Betätigung, die nicht als Idealverein nach § 21 BGB, sondern als wirtschaftlicher Verein (§ 22 BGB) einzustufen ist.

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Sponsor-Leistungen können umsatzsteuerfrei sein

Das Bundesfinanzministerium hat entschieden, wie bestimmte Sponsoring-Leistungen, bei denen der Verein Geldzuwendungen oder geldwerte Vorteile erhält, umsatzsteuerlich zu bewerten sind. In Abstimmung mit den Bundesländern gibt das Ministerium bekannt, dass diese Zuwendungen oder Vorteile umsatzsteuerfrei vereinnahmt werden können.

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