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Fachbeiträge
Blitzeis und ehrenamtlicher Einsatz für den Verein
Was gilt bei ehrenamtlichem Einsatz und einem durch die Wetterbedingungen eingetretenen persönlichen Unfall?
Kein Vorsteuerabzug für vom Sponsor überlassenes Fahrzeug
Stellt ein Sponsor einem gemeinnützigen Verein für erbrachte Werbeleistungen Fahrzeuge zur Nutzung für dessen Sportbetrieb, d.h. ideellen Bereich, zur Verfügung, scheidet ein Vorsteuerabzug des Vereins für die überlassenen Fahrzeuge aus.
Steuertipp: Verluste
So ein Pech: Eine Windhose hat auf dem Vereinsgelände eine Spur der Verwüstung angerichtet. Zerstört ist auch das Zelt zur gastronomischen Versorgung der Teilnehmer des Turnierwochenendes. Und dazu kommt, dass die zerstörten Anlagen nicht ausreichend gegen Sturm versichert waren. Wie werden die Verluste ausgeglichen?
Anwendbarkeit des Kündigungsschutzgesetzes in größeren Vereinen und Verbänden
Das Kündigungsschutzgesetz regelt das Recht eines Arbeitnehmers, sich gegen eine sozial ungerechtfertigte ordentliche Kündigung zu wehren. Es gilt für alle Arbeitnehmer in Betrieben mit mehr als zehn Arbeitnehmern nach den ersten sechs Monaten des Arbeitsverhältnisses. Dieser Kündigungsschutz wird auch als allgemeiner Kündigungsschutz bezeichnet. Auch ein Verein oder Verband ist hierin gebunden.
Fehlende Kenntnis der Geschäftsführung bei Krisenanzeichen im Verein
Die folgende Entscheidung des Bundesgerichtshofs ist zu § 64 GmbH-Gesetz ergangen. Sie ist deshalb mangels Vergleichbarkeit im Vereinsrecht nicht direkt anwendbar. Die hier festgelegten Grundsätze lassen sich jedoch sehr wohl auf die Tätigkeit eines Vereinsvorstandes übertragen. Auch der Vereinsvorstand ist nach § 42 BGB zur Antragstellung im Insolvenzfall ebenfalls gesetzlich verpflichtet.