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Fachbeiträge
Steuertipp: Verluste
So ein Pech: Eine Windhose hat auf dem Vereinsgelände eine Spur der Verwüstung angerichtet. Zerstört ist auch das Zelt zur gastronomischen Versorgung der Teilnehmer des Turnierwochenendes. Und dazu kommt, dass die zerstörten Anlagen nicht ausreichend gegen Sturm versichert waren. Wie werden die Verluste ausgeglichen?
Anwendbarkeit des Kündigungsschutzgesetzes in größeren Vereinen und Verbänden
Das Kündigungsschutzgesetz regelt das Recht eines Arbeitnehmers, sich gegen eine sozial ungerechtfertigte ordentliche Kündigung zu wehren. Es gilt für alle Arbeitnehmer in Betrieben mit mehr als zehn Arbeitnehmern nach den ersten sechs Monaten des Arbeitsverhältnisses. Dieser Kündigungsschutz wird auch als allgemeiner Kündigungsschutz bezeichnet. Auch ein Verein oder Verband ist hierin gebunden.
Fehlende Kenntnis der Geschäftsführung bei Krisenanzeichen im Verein
Die folgende Entscheidung des Bundesgerichtshofs ist zu § 64 GmbH-Gesetz ergangen. Sie ist deshalb mangels Vergleichbarkeit im Vereinsrecht nicht direkt anwendbar. Die hier festgelegten Grundsätze lassen sich jedoch sehr wohl auf die Tätigkeit eines Vereinsvorstandes übertragen. Auch der Vereinsvorstand ist nach § 42 BGB zur Antragstellung im Insolvenzfall ebenfalls gesetzlich verpflichtet.
Vorsicht bei Vereinsnamen und geschützten Marken
Ein Ringerverein in Frankfurt bestand seit vielen Jahren als „AC Eckenheim“ und benannte sich 2009 in „AC Eintracht Frankfurt“ um. Er sicherte sich eine gleichlautende Domain und meldete den neuen Namen als Marke beim Europäischen Markenamt an.
Haftung des Veranstalters für tödlichen Pferdeunfall
Ein beklagter Verein veranstaltete ein Reit- und Springturnier. Bei einem Parcour verletzte sich das Pferd des Klägers erheblich an einem Fangständer und musste eingeschläfert werden. Der Kläger nahm den Veranstalter auf Schadenersatz in Anspruch. Mit Erfolg?