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Werbemobile für Vereine - was ist steuerlich zu beachten?

Werbemobile werden von Marketingagenturen/Werbefirmen häufig auch an Vereine und Verbände übergeben. Die Oberfinanzdirektion Karlsruhe hat mit zahlreichen Beispielen recht umfassend zu den steuerlichen Auswirkungen Stellung genommen. Dabei wurden auch typische Vereinssachverhalte erläutert.

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Der Zwang zum Zusammenschluss

Gerade für kleinere Vereine wird es immer schwerer, zu bestehen. Neben einem Rückgang der Mitgliederzahlen spielt hier auch die finanzielle Ausstattung eine entscheidende Rolle. Öffentliche Förderung und Sponsoring konzentrieren sich meist auf die größeren Vereine, da diese den Geldgebern einen größeren Nutzen bieten können. Darum werden immer mehr kleinere Vereine vor die Frage gestellt, ob sie sich nicht mit anderen zusammenschließen sollen.

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Rückforderung von Sportfördermitteln

Eine Kommune hatte einem Sportverein für den Unterhalt einer vereinseigenen Sportanlage einen Zuschuss von ca. 4.900 € gezahlt und forderte diesen zurück, weil der Sportverein die zweckgemäße Verwendung des Zuschusses weder bei Einreichung des Verwendungsnachweises noch später nachgewiesen hatte, sodass die Kommune von einer zweckwidrigen Verwendung der Mittel ausging.

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Wie weit geht der rechtliche Schutz für den Inhaber eines Domainnamens?

Durch die Registrierung eines Domainnamens erwirbt dessen Inhaber keinen absoluten Schutz an diesem Namen und damit kein geschütztes Recht im Sinne des Schadensersatzrechts.

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GEMA und Verein: fast immer unumgänglich

Ob beim Vereinsfest oder bei sportlichen Übungen, im Hintergrund oder als tragendes Element, ob live oder aus dem Internet heruntergeladen – es gibt kaum eine Vereinsaktivität, bei der die GEMA keine Rolle spielt. GEMA ist die Abkürzung für "Gesellschaft für musikalische Aufführungs- und mechanische Vervielfältigungsrechte". Nach eigenen Aussagen verwaltet sie "als staatlich anerkannte Treuhänderin die Rechte von über 63.000 Mitgliedern und über einer Million ausländischer Berechtigter und sorgen dafür, dass sie für die Nutzung ihrer Werke angemessen entlohnt werden." Für Ihren Verein heißt das fast immer: Wenn Musik zum Einsatz kommt, müssen Sie zahlen.

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