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Die Besteuerung von Karnevalsvereinen

Seit Ende 1989 ist die Förderung „des traditionellen Brauchtums einschließlich des Karnevals, der Fastnacht und des Faschings“ ein anerkannter gemeinnütziger Zweck.

Gleichwohl ist es manches Mal schwierig, die korrekte Abgrenzung der vier Tätigkeitsbereiche eines gemeinnützigen Vereins vorzunehmen, insbesondere zwischen steuerbegünstigtem Zweckbetrieb und nicht-steuerbegünstigtem wirtschaftlichen Geschäftsbetrieb. Am 20.08.2015 erging ein Urteil des Finanzgerichts Köln, dem Folgendes zu entnehmen ist:

Nach Überzeugung des erkennenden Senats gehören neben Karnevalsveranstaltungen im Stile einer klassischen Sitzung mit Büttenreden, Ordensverleihungen, Einmarsch des Karnevalsprinzen, -prinzenpaars oder Dreigestirns, Auftritten eines sog. „närrischen Duos“ und Show-, Tanz- und Gesangsdarbietungen etc., sowie Karnevalsumzügen auch in der Karnevalswoche stattfindende gesellige Veranstaltungen, die durch Kostümierung der Teilnehmer, musikalische und tänzerische Darbietungen mit typisch karnevalistischem Inhalt und ausgelassenes Feiern geprägt sind, zum Wesen jedenfalls der rheinischen Karnevalstradition und damit zum „traditionellen Brauchtum“ i.S.d. § 52 Abs. 2 Nr. 23 AO, welches den Karneval zumindest im Rheinland ausmacht. Anders als in anderen Bereichen des Katalogzwecks der „Förderung des traditionellen Brauchtums“ ist Geselligkeit, Musik und Tanz im Bereich des im Karneval bestehenden traditionellen Brauchtums gerade nicht zweckfremd, sondern vielmehr zweckimmanent.

Die nachfolgende – nicht abschließende – Aufzählung einiger Sachverhalte mit der entsprechenden Zuordnung soll als Überblick dienen:

 

  Zweckbetrieb Wirtschaftlicher Geschäftsbetrieb
Karnevalssitzungen    
Eintritt X  
Verkauf Programmhefte X  
Einräumung Radio-/Fernsehübertragungsrechte X  
Kostümverleih X  
Verkauf Speisen/Getränke   X
Sponsoring   X
     
Karnevalsumzüge    
Teilnehmergebühren X  
Vermietung Tribühnenplatz X  
Verkauf Zugplaketten X  
Einräumung Radio-/Fernsehübertragungsrechte X  
Sponsoring   X
     
Öffentlichkeitsarbeit    
Verkauf Vereinszeitschrift ohne Werbeteil X  
Verkauf Vereinszeitschrift mit Werbeteil X X
Sponsoring   X
Sponsoring via Homepage mit Verlinkung   X
Gagen aus Auftritten bei anderen Karnevalsvereinen X  
Gagen aus Auftritte bei Dritten X  


(c) Steuerberatung Sandra Oechler

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