ZurückDie neue EU-Lebensmittelverordnung
Sie gibt es schon seit 2011, diese EU-Verordnung, aber jetzt läuft die Übergangsfrist zum 13.12.2014 ab. Laut dieser Verordnung müssen ab diesem Zeitpunkt die Inhaltsstoffe auch bei unverpackten Lebensmitteln aufgeführt werden.
Das bedeutet, Kuchen-Basare oder Salat-Buffets, die nicht im privaten Rahmen stattfinden, benötigen eine genaue Zutatenliste!
Hinweis: Die Umsetzung bleibt dabei den Bundesländern überlassen.
(Quelle: http://www.verein-aktuell.de/vereinsrecht-organisation-fuehrung/veranstaltungen/die-neue-eu-lebensmittelverordnung)
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