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Ein-Euro-Jobber für die Vereinsarbeit

Wie wäre es mit einer Hilfe für den Platzwart oder Hausmeister für rund 30 Wochenstunden und nur 120 € im Monat? Eine durchaus realistische Maßnahme: Möglich ist das durch die Beschäftigung sogenannter Ein-Euro-Jobber. Diese Zusatzjobs für Arbeitslose gibt es bereits seit Jahren. Doch noch immer wissen viele Verantwortliche in Vereinen nicht, wie nützlich diese Maßnahme für die Vereinsarbeit sein kann.

Vereine können sich durch sogenannte „Ein-Euro-Jobber“ unterstützen lassen. Während der Beschäf­tigung erhält der Jobber zusätzlich zum Arbeitslosengeld II eine sogenannte Aufwandsent­schädigung. Das ist eine kostengünstige Möglichkeit, den Verein durch personelle Ressourcen zu unterstüt­zen.

Der Fachbegriff  für Ein-Euro-Jobs lautet „Arbeitsgele­genheiten mit Mehraufwandentschädigungen“. Diese Beschäftigungsverhältnisse wurden im Rahmen von Hartz IV geschaffen. Bei den „Ein-Euro-Jobs“ werden rund 1-2 € pro Stunde bezahlt. Diese Kosten übernimmt der Verein. Kranken-, Pflege- und Rentenversicherung werden von der Bundesagentur für Arbeit gezahlt. Die maximale Arbeitszeit beträgt 30 Stunden pro Woche. In der Regel dauert eine der­artige Beschäftigung sechs bis neun Monate.

Voraussetzung für die Beschäftigung eines Ein-Euro-Jobbers ist, dass es sich beim Arbeitgeber um einen geeigneten Träger handelt. Darüber hinaus muss die durchzuführende Arbeit folgende Kriterien erfüllen:

  • Es besteht ein öffentliches Interesse.
  • Die Arbeit ist wettbewerbsneutral.
  • Die Tätigkeit ist arbeitsmarktpolitisch zweck­mäßig.

Das eigentliche Ziel der Arbeitsgelegenheiten mit Mehraufwandsentschädigungen besteht darin, den Arbeitslosen langfristig in ein Beschäftigungsver­hältnis zu bringen. Auch wenn bei vielen Vereinen eine Festanstellung aus finanziellen Gründen häufig ausgeschlossen ist, bieten Vereine den Erwerbslosen dennoch deutliche Vorteile: Die Beschäftigten fühlen sich nicht nutzlos und isoliert und können im Ver­einsleben ggf. soziale Kontakte knüpfen.  Auch wenn Kritiker die Ein-Euro-Jobs als unwürdigen Pflichtdienst abtun und das Ausnutzen einer Notlage unterstellen, können derartige Beschäftigungsverhältnisse eine gute Perspektive für die i. d. R. Langzeitarbeitslosen bieten. Der Verein selber wird durch engagierte Helfer belohnt.

  • Wer einen Ein-Euro-Jobber als Verein be­schäftigen will, muss zunächst  einen Antrag stellen.
  • Der Ver­ein muss für die Unfallversicherung sorgen.
  • Der Verein muss ge­währleisten, dass der Beschäftigte eine Aufwandsent­schädigung (rund 1-2 €) erhält.
  • Der Verein schließt mit dem Ein-Euro-Jobber keinen Arbeitsvertrag. Ein sogenannter berufspraktischer Einsatzplan regelt Organisatorisches, wie Beschäftigungszeit, Einsatz­orte, Arbeitsinhalte etc.
  • Beschäftigt werden können ausschließlich Personen, die dem Verein von der Agentur für Arbeit zugewiesen werden. D. h., Sie dürfen nicht in Eigen­initiative arbeitslose Mitglieder beschäftigen.
  • Regional gelten unter­schiedliche Bewilligungskriterien.

(Quelle: http://www.redmark.de/verein/newsDetails?newsID=1296218336.49&d_start:int=2&topic=MitarbeitEhrenamt&topicView=Mitarbeit%20%26%20Ehrenamt&)

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