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Einhaltung von DIN-Normen allein schützt nicht vor Haftung

Mit der Einhaltung von entsprechenden DIN-Normen allein hat ein Verein seine Verkehrssicherungspflicht nicht zwingend erfüllt. DIN-Normen können die Verkehrssicherungspflicht eines Vereins konkretisieren, sie bestimmen aber nicht die Grenze dessen, was im Einzelfall verlangt werden kann.

Besteht trotz des Einhaltens einer DIN-Norm die Möglichkeit, dass z. B. ein Zuschauer bei einer Veranstaltung verletzt werden kann, muss der Verein im Rahmen des Zumutbaren weitergehende Sicherungsmaßnahmen ergreifen, um eine erkennbare Gefahrenquelle zu beseitigen.

(Quelle: http://www.verein-aktuell.de/vereinsrecht-organisation-fuehrung/haftung-versicherung/einhaltung-von-din-normen-allein-schuetzt-nicht-vor-haftung)

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