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Fördermitglieder ohne Stimmrecht?

Kann in der Satzung den Fördermitgliedern (passive Mitglieder) das Stimmrecht in der Mitgliederversammlung verweigert werden?

Das Vereinsrecht unterscheidet zwischen

  • Vollmitgliedern (alle Mitglieder haben die gleichen Rechte und Pflichten ohne Einschränkungen) und

  • außerordentlichen Mitgliedern.

Außerordentliche Mitglieder sind Mitglieder des Vereins, die aufgrund einer ausdrücklichen Satzungsgrundlage nicht die gleichen Rechte und Pflichte haben wie die Vollmitglieder, d. h. es wird vom Gleichbehandlungsgrundsatz abgewichen. Dies ist grundsätzlich zulässig.

Für diese Durchbrechung des Gleichbehandlungsgrundsatzes muss jedoch eine sachliche Begründung gegeben sein und die Satzung muss genau regeln, welche Rechte und Pflichten die jeweiligen außerordentlichen Mitglieder haben.

So muss z. B. klar zwischen fördernden und passiven Mitgliedern unterschieden werden.

Passive Mitglieder nehmen in der Regel nicht mehr an den Vereinsbetätigungen teil und nehmen auch sonst keine Leistungen des Vereins in Anspruch.

Fördernde Mitglieder unterstützen in der Regel den Verein finanziell durch Beiträge oder Zuwendungen oder auch nur ideell. Das Teilnahmerecht an der Mitgliederversammlung kann ihnen nicht entzogen werden, wohl aber das Stimmrecht in der Mitgliederversammlung.

Auch sonstige aktive Betätigungen können den fördernden Mitgliedern untersagt sein.

Maßgebend ist also primär eine klare und eindeutige Satzungsregelung. Nur die Satzung kann Pflichten und Rechte der Mitglieder zusprechen und entziehen.

(Quelle: http://www.redmark.de/verein/newsDetails?newsID=1289901016.22&d_start:int=2&topic=RechtOrganisation&topicView=Recht%20%26%20Organisation&b_start:int=0&-C=)

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