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Gemeinnützigkeit: Tischfußball als anerkannte Sportart!

Das wettkampfmäßige Betreiben von Drehstangen-Tischfußball ist eine als gemeinnützig anzuerkennende Sportart nach § 52 Abs. 2 Nr. 2 Satz 1 AO.

Damit wurde auch der Tischfußball als Wettkampfsport im Verein als gemeinnützige Sportart anerkannt.  Dies wurde nach der früheren Rechtsprechung abgelehnt.

Gegen diese Entscheidung wurde zwischenzeitlich Revision eingelegt. Der Bundesfinanzhof wird daher abschließend über den beantragten Gemeinnützigkeitsstatus des Vereins entscheiden müssen.

(Quelle: http://www.redmark.de/verein/newsDetails?newsID=1284648388.49&d_start:int=3&topic=RechtOrganisation&topicView=Recht%20%26%20Organisation&)

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