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"Karneval, Fasching und Co.": Ist Ihr Verein für die 5. Jahreszeit richtig versichert?

Millionen Närrinnen und Narren fiebern der fünften Jahreszeit bereits entgegen. Wie wichtig aber auch im Karneval ein optimaler Versicherungsschutz ist, zeigt sich leider oft erst im Schadensfall: Unfälle beim Gardetanz, Personen- und Sachschäden bei Umzügen und bei Festveranstaltungen können die Vereine – und vor allem den Verursachern der Schäden – teilweise sehr teuer zu stehen kommen.

Das Risiko der eigenen Teilnehmer steht bei der Teilnahme an Karnevalsumzügen für den teilnehmenden Verein im Vordergrund. Über Vereinsversicherungen sind in der Regel die Mitglieder bei der aktiven Teilnahme an Vereinsveranstaltungen versichert. Achten Sie darauf, welche Versicherungssparten bestehen und ob der Schutz auch die Teilnahme an Umzügen einschließt. Idealerweise sind auch die Helfer (z. B. Wagenengel) vom Versicherungsschutz erfasst, auch wenn Sie nicht Mitglied im Verein sind.

Im Rahmen einer Vereins-Haftpflichtversicherung sind fahrlässige Schäden durch die eigenen Mitglieder gegenüber Dritten (z. B. Besuchern des Umzuges) versichert. Doch nicht jeder Schaden bringt auch eine Haftung mit sich. Besucher des Faschingszuges müssen damit rechnen, dass die Bonbons vom Festwagen nicht immer in der eigenen Tüte landen. Gelangt die Kamelle auf die Brille, muss der Geschädigte hierfür nach der geltenden Rechtssprechung selbst aufkommen. 

Erleidet bei der Teilnahme am Umzug ein Mitglied oder auch ein Helfer einen Unfall, leistet eine Unfallversicherung unabhängig vom Verschulden im Invaliditäts- und auch im Todesfall. Die Höhe der Entschädigung ist abhängig von den vertraglichen Vereinbarungen. Heilbehandlungskosten werden von der eigenen Krankenversicherung des Verunfallten getragen. Bei Fremdverschulden nimmt diese jedoch Regress.

Werden vom Verein Kraftfahrzeuge eingesetzt, ist unbedingt darauf zu achten, dass die Vorschriften der Straßenverkehrsordnung eingehalten werden. Für die Zugmaschinen ist eine Bestätigung beim Kfz-Haftpflichtversicherer im Vorfeld einzuholen. Ist der Verein selbst Fahrzeughalter, was oft meist bei Anhängern der Fall ist, wird eine Kfz-Haftpflichtversicherung als Jahresdeckung dringend empfohlen. Die Anhänger sollten über eine Betriebserlaubnis verfügen und die Aufbauten vom TÜV abgenommen sein.

Weiterhin bringen Pferde in einem Umzug ein erhöhtes Risiko mit sich. Der Tierhalter sollte daher aufgrund seiner besonderen Haftung eine Bestätigung des Versicherers einholen, die auch das Fremdreiterrisiko im Vergabefall einschließt.

Tipp: Bei Unsicherheiten über den bestehenden Versicherungsschutz wird der Abschluss einer „subsidiären“ Zusatzversicherung empfohlen. Die Leistung erfolgt bei Subsidiarität nur, wenn kein oder nur unzureichend Versicherungsschutz über eine vorhandene Haftpflichtversicherung besteht.

Wird sogar ein eigener Umzug veranstaltet, empfiehlt sich – analog zu öffentlichen Festveranstaltungen – der Abschluss einer Veranstalter-Haftpflichtversicherung. Wird durch das Verschulden des Veranstalters ein Personen- oder Sachschaden verursacht, übernimmt die Veranstalter-Haftpflichtversicherung die Prüfung der Haftungsfrage im Rahmen der gesetzlichen Haftungsbestimmungen. Unberechtigte Ansprüche werden abgewehrt, berechtigte Ansprüche werden für den Veranstalter befriedigt.

Über Verbände bestehen oftmals Sonderkonditionen. So bietet z. B. die ARAG als Partner des Bund Deutscher Karneval (BDK) maßgeschneiderte Versicherungen rund um den Karneval an, durch die der Vereinsbetrieb, Veranstaltungen und auch ganze Umzüge problemlos abgedeckt werden können.

(Quelle: http://www.redmark.de/verein/newsDetails?newsID=1298543671.0&d_start:int=7&topic=RechtOrganisation&topicView=Recht%20%26%20Organisation&)

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