In der Rechtsprechung ist umstritten, ob ein nichtrechtsfähiger Verein allein unter seinem Namen in das Grundbuch eingetragen werden kann oder ob alle Vereinsmitglieder einzutragen sind.
Der Bundesgerichtshof hat diese Frage nunmehr dahingehend entschieden, dass der nicht in das Vereinsregister eingetragene Verein nicht allein unter seinem Vereinsnamen in das Grundbuch als Eigentümer eines Grundstücks eingetragen werden kann.