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Lehrerin bei Volleyballturnier des Schulfördervereins nicht unfallversichert

Die damals 49-jährige Klägerin ist Lehrerin an einem Gymnasium. Der Förderverein der Schule organisierte 2014 an einem Samstag ein Volleyballturnier. Die Klägerin stürzte beim Volleyballspielen auf das rechte Knie. Wegen des erlittenen Knieschadens war sie zweieinhalb Monate lang krankgeschrieben. Die Unfallkasse Sachsen lehnte den Versicherungsschutz ab.

Das Sozialgericht hat die daraufhin eingereichte Klage abgewiesen. Nach Auffassung des Sozialgerichts war das Volleyballturnier weder eine betriebliche Gemeinschaftsveranstaltung noch eine schulische Veranstaltung. Der Förderverein habe das Turnier organisiert, um die Verbundenheit mit der Schule zu fördern. Eingeladen seien insbesondere ehemalige Schülerinnen und Schüler und deren Familien gewesen. Die Schulleitung habe die Veranstaltung zwar gebilligt. Eingeladen zu ihr habe allerdings der Förderverein, der auch die Kosten übernommen habe.

Die Zahl der teilnehmenden Beschäftigten der Schule sei relativ gering gewesen. Von den neun Volleyballmannschaften stamme nur eine Mannschaft, die "Lehrermannschaft", aus dem Kreis der Beschäftigten. Die meisten der über 100 Lehrer des Gymnasiums hätten an dem Turnier nicht teilgenommen. Hingegen seien mehrere Mannschaften ehemaliger Schüler aufgetreten.

Maßgebliches Ziel der Veranstaltung sei die Pflege der Traditionen des Gymnasiums und dabei die Förderung der Verbundenheit ehemaliger Schüler und deren Familien zum Gymnasium gewesen. Dies entspreche dem satzungsmäßigen Ziel des Fördervereins.

Auch der Gedanke, dass sie am Betriebssport teilgenommen habe, hat das Sozialgericht nicht überzeugt. Betriebssport stehe unter dem Schutz der gesetzlichen Unfallversicherung, wenn der Sport einen Ausgleichs- und nicht Wettkampfcharakter habe. Er müsse regelmäßig stattfinden und der Teilnehmerkreis müsse sich im Wesentlichen auf Angehörige des Unternehmens beschränken. Die Übungszeit und Übungsdauer müssten in einem dem Ausgleichszweck entsprechenden Zusammenhang mit der betrieblichen Tätigkeit stehen. Die Übungen müssten im Rahmen einer unternehmensbezogenen Organisation stattfinden. Dies alles träfe auf das Turnier mit Wettkampfcharakter des Fördervereins nicht zu.

(Quelle: http://www.verein-aktuell.de/vereinsrecht-organisation-fuehrung/haftung-versicherung/lehrerin-bei-volleyballturnier-des-schulfoerdervereins-nicht-unfallversichert)

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