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Löschung von Vereins-Domainnamen

Immer wieder kommt es in der Praxis vor, dass Vereine feststellen, dass ihr Domainname missbraucht oder von Dritten (anderen Vereinen) verwendet wird.

Die DENIC, eine Genossenschaft, die die Domainnamen mit dem Top-Level-Domain „.de“ vergibt, muss Domainnamen in Fällen eindeutigen Missbrauchs löschen, so die Entscheidung des Bundesgerichtshofs. Grundsätzlich muss DENIC die Anmeldung von neuen Namen nur eingeschränkt prüfen. Aber auch dann, wenn die DENIC auf eine mögliche Rechtsverletzung hingewiesen wird, ist sie nur dann gehalten, die Registrierung des beanstandeten Domainnamens zu löschen, wenn die Rechtsverletzung offenkundig und für sie ohne Weiteres feststellbar ist. 

Vereine sollten unbedingt sicherstellen, dass der Domainname auf den Verein als Inhaber registriert ist und nicht auf einen privaten Dritten (z. B. Webmaster), der dann den Namen weiterverwenden könnte.

Ein Vorstand, der sich hier nicht sicher ist, sollte unter www.denic.de die Registrierung des Vereins prüfen. (Hinweis: Seit Einführung der DSGVO im Mai 2018 nur noch eingeschränkt möglich.)

Sollte ein Verein den Missbrauch des eigenen Domainnamens durch einen Dritten feststellen und die Gefahr der Verwechslung mit dem eigenen Domainnamen bestehen, sollte rechtlich vorgegangen werden, um Nachteile für den Verein zu vermeiden.

(Quelle: http://www.verein-aktuell.de/vereinsrecht-organisation-fuehrung/vorstand-mitgliederversammlung-co/loeschung-von-vereins-domainnamen)

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