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Fachbeiträge
Mitgliederversammlung mit oder ohne Presse?
Wenn die Mitgliederversammlung vorbereitet wird, stellt sich für den Vorstand immer wieder die Frage, ob man hierzu die Presse einladen sollte oder nicht. Eine Frage, die von Fall zu Fall unterschiedlich beantwortet werden muss.
Grundsätzlich hat die Presse keinen Anspruch darauf, bei Mitgliederversammlungen anwesend zu sein. Sie haben – wie andere Nichtmitglieder – wenn überhaupt, nur ein Gastrecht während der Mitgliederversammlung. Da sich das Versammlungsgesetz auf öffentliche Versammlungen bezieht, kann hieraus auch kein Anspruch der Presse auf Anwesenheit abgeleitet werden.
Andererseits muss über die Anwesenheit der Presse nur dann ein formeller Beschluss gefasst werden, wenn hierzu ein entsprechender Antrag gestellt wird. Der Versammlungsleiter sollte deshalb bei der Versammlungseröffnung die Pressevertreter ausdrücklich begrüßen. Regt sich hierzu kein Widerspruch, kann man davon ausgehen, dass niemand etwas gegen die Anwesenheit der Presse einzuwenden hat.
Theoretisch könnte der Vorstand also von Versammlung zu Versammlung neu entscheiden, ob die Presse eingeladen werden soll oder nicht. Allerdings hat die wechselnde Praxis ihre Nachteile. Denn wenn die Presse bisher regelmäßig eingeladen wurde, wird man bei einer Nichteinladung Vermutungen anstellen.
Sollte es im Verein zu Spannungen gekommen sein, könnten nun einige Mitglieder die Situation ausnutzen und Informationen an die Presse weiterleiten, durch die ein verzerrtes Bild des Vereins in der Öffentlichkeit entsteht. Sich dann zu wehren, ist sehr schwer, weil der Verein sich nun in der Defensive befindet.
Tipp: Wenn Sie bis dato die Presse zur Mitgliederversammlung eingeladen haben, sollten Sie es auch weiterhin tun. Sonst könnte dies zu Vermutungen und Gerüchten führen, die das Image des Vereins negativ beeinflussen.
Für die Presse ist nicht jede Mitgliederversammlung interessant. Ob man nun einen Pressevertreter entsendet oder nicht, entscheidet die Redaktion.
Laden Sie die Presse regelmäßig zu Ihren Mitgliederversammlungen ein, sollten Sie deshalb mit der Einladung auch die Tagesordnung versenden. Häufig sind die Themen einer Mitgliederversammlung für die Öffentlichkeit nicht interessant. Dann sollte man der Presse anbieten, dass man ihr nach der Versammlung einen kurzen Bericht zur Verfügung stellt.
Wenn abzusehen ist, dass es auf der Mitgliederversammlung zu Auseinandersetzungen zwischen den Mitgliedern kommen wird, sollte man zunächst versuchen, schon vor der eigentlichen Mitgliederversammlung einen Kompromiss herbeizuführen, damit es auf der Mitgliederversammlung nicht zu einem Eklat kommt. Gelingt dies nicht, sollte eventuell auf eine Einladung der Presse verzichtet werden.
Entscheidend ist hier jedoch, wie gut die Kontakte des Vereins zur Presse sind. Kann man sich sicher sein, dass der Verein von der Presse nicht „in die Pfanne gehauen“ wird, sollte man der Regel folgen. Wurde also bisher die Presse eingeladen, sollte man dies jetzt auch tun.
Ist man sich allerdings nicht sicher, ob der Verein nach der Versammlung in einem negativen Licht dargestellt wird, sollte man in Erwägung ziehen, die Presse nicht einzuladen.
Allerdings muss hier gleiches Recht für alle gelten. Wenn mehrere Medien eingeladen werden können, darf man nicht einen Teil einladen und den anderen ausschließen. Das führt zu langfristigem Ärger mit der Presse, der dem Verein auf Dauer noch mehr schaden wird.
Wurde bisher die Presse eingeladen und sollen heikle Punkte des Vereinslebens besprochen werden, können diese in einem nicht öffentlichen Teil der Mitgliederversammlung diskutiert werden.
Ein nicht öffentlicher Teil der Mitgliederversammlung ist ein häufig genutzter Weg, um auf der einen Seite den Verein öffentlich darzustellen, andererseits Themen, die eben nicht für die Öffentlichkeit bestimmt sind, hinter geschlossenen Türen zu diskutieren.
Wurde der Verein neu gegründet, sollte grundsätzlich entschieden werden, ob die Presse zur Mitgliederversammlung eingeladen werden soll oder nicht.
Entscheidet man sich, die Presse nicht zur Mitgliederversammlung einzuladen, bietet es sich an, nach der Versammlung eine Pressekonferenz abzuhalten oder einen Pressebericht zu verschicken. So behält man die Zügel in der Hand und der Verein bleibt doch im öffentlichen Bewusstsein.
(Quelle: http://www.verein-aktuell.de/vereinsrecht-organisation-fuehrung/vorstand-mitgliederversammlung-co/mitgliederversammlung-mit-oder-ohne-presse)