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Muss der Verein wegen Verstoßes gegen das AGG zahlen?

So schnell kann ein Verein in die Fallen des Allgemeinen Gleichbehandlungsgesetzes (AGG) geraten: Ein Förderverein wollte eine Ausbildungsstelle ausschreiben. Diese sollte vor allem auf weibliche Personen mit Migrationshintergrund zugeschnitten sein.

In der Ausschreibung hieß es deshalb: „Gesucht: Frau mit Migrationshintergrund für….“. Es kam, wie es kommen musste: Es bewarb sich ein Mann mit Migrationshintergrund. Als er eine Absage erhielt, klagte er mit Erfolg wegen Diskriminierung AGG.

Das Arbeitsgericht gab ihm recht, der Verein musste drei Monatsgehälter als Entschädigung zahlen.

Das AGG verbietet Stellenausschreibungen nur für Frauen oder Männer, sofern es keinen sachlichen Grund für diese Differenzierung gibt. Ohne einen solchen Grund riskiert der Verein eine Entschädigungsklage. Regelmäßig werden bei abgelehnten Bewerbern drei Monatsgehälter als Entschädigung angesetzt.

Bewerber, die sich nach den Bestimmungen des AGG diskriminiert fühlen, brauchen sich beim Verein nicht einmal zu melden. Sie können direkt den Klageweg beschreiten. Es reicht, wenn die Klage binnen zwei Monaten nach dem Diskriminierungsvorwurf bei Gericht eingereicht wird, so das Bundesarbeitsgericht.

Der Vorstand des Vereins sollte daher generell im Verein darauf achten, dass geschlechts- und personenneutral formuliert wird. Dies betrifft verschiedene Bereiche der Vereinsarbeit, wie zum Beispiel:

a)    Satzung – Mitglieder – Organmitglieder

  • Geschlechtsneutrale Formulierung von Satzungsämtern
  • Neutrale Formulierung bei der Aufnahme von Mitgliedern
  • Gleichbehandlung von Eheleuten und Lebenspartnern im Beitragswesen
  • Quotenregelungen bei Besetzung von Satzungsämtern?

b)    Arbeitsrecht

  • Geschlechtsneutrale Stellenausschreibungen

c)    Zugang zu Veranstaltungen und Wettbewerben

  • Keine Altersdiskriminierung bei der Teilnahme an Veranstaltungen
  • Teilnahme am Training

d)    Vertragsgestaltung und allgemeine Geschäftsbedingungen im Verein

  • Neutrale Formulierung von Verträgen
  • Neutrale Gestaltung von AGG

(Quelle: http://www.verein-aktuell.de/vereinsrecht-organisation-fuehrung/vorstand-mitgliederversammlung-co/muss-der-verein-wegen-verstosses-gegen-das-allgemeine-gleichbehandlungsgesetz-zahlen)

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