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Fachbeiträge
Neue Lebensmittelkennzeichnung: auch für Vereine relevant
Achtet Ihr Verein auf die neue Lebensmittel-Kennzeichnung? Bereits seit dem 13.12.2014 ist ergänzend eine neue EU-Verordnung zu beachten, die alle Lebensmittel betrifft, die Endverbrauchern angeboten werden. Dazu gehört auch die Verwendung durch Anbieter von Gemeinschaftsverpflegung.
Es muss in einheitlicher Form über Nährwerte, Herkunft und allergisches Potenzial der angebotenen Lebensmittel informiert werden. Dies gilt auch für den Verkauf von loser Ware, z. B. den Verkauf von Brötchen, Wurst, Kuchen, bis zum Bierausschank. Zudem sind nun auch Mindesthaltbarkeitsangaben erforderlich.
Als Verein sollte man daher prüfen, ob dies zu neuen Aushängen bzw. Auszeichnungen, etwa im Vereinsheim, führt.
Die EU-Kommission hat dazu berichtet, dass bei üblichen Vereinsveranstaltungen weiterhin von einer untergeordneten Nutzung auszugehen ist, die zu einer Befreiung von diesen umfangreichen Vorgaben führt.
Es empfiehlt sich, den aktuellen Sachstand bei angeschlossenen Verbänden abzufragen, um zu vermeiden, dass es etwa aus Anlass von Vereinsfesten zu Abmahnungen u. Ä. kommt.
(Quelle: http://www.verein-aktuell.de/vereinsrecht-organisation-fuehrung/haftung-versicherung/neue-lebensmittelkennzeichnung-auch-fuer-vereine-relevant)