ZurückRegelsteuersatz bei Vermietung von Bootsliegeplätzen
Ein Segelverein, der Bootsliegeplätze an Nichtmitglieder vermietet, muss auf diese Umsätze 19% Umsatzsteuer abführen. Das entschied das Finanzgericht Baden-Württemberg in einem Urteil.
Das Gericht vertrat die Auffassung, dass ein Boot wie ein Fahrzeug zu behandeln sei. Die Vermietung von Liegeplätzen durch den Verein sei deshalb steuerrechtlich wie die Vermietung von Parkplätzen zu behandeln. Die Anwendung der ermäßigten Umsatzsteuer im Rahmen eines Zweckbetriebes des Vereins lehnte das Gericht ab, da die Vermietung nicht an Mitglieder erfolgte.
(Quelle: http://www.verein-aktuell.de/steuerpflichten-finanzamt/steuererklaerungen-des-vereins/vermietet-der-verein-bootsliegeplaetze-an-dritte-ist-die-volle-umsatzsteuer-faellig)
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