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Reha-Sport-Funktionstraining durch Physiotherapeut: USt-Konsequenzen?

Sehr häufig übernehmen ausgebildete Physiotherapeuten für eine in der Rechtsform eines Vereins organisierte Selbsthilfegruppe die dort anfallenden Gymnastikkurse. Oft in den eigenen Praxisräumen der Vereine, mit gestaffelten tätigkeitsabhängigen Vergütungseinheiten.

Unmittelbare vertragliche Beziehungen zwischen den tätigen Physioterapeuten und den Kursteilnehmern bestehen nicht. Wobei es auch nicht auf die teilweise erfolgte Abrechnung der Kursteilnehmer über eine ärztliche Verordnung ankommt, auch nicht auf Teilnehmerzahlen beim Kurs jeweils.

Hiervon ausgehend wird nun bundesweit nach Erörterung auf Bund-Länder-Ebene die Auffassung vertreten, dass die Voraussetzungen für eine Steuerbefreiung der Leistungen von Physiotherapeuten nach § 4 Nr. 14 UStG für die erbrachten Leistungen nicht vorliegen, wenn diese von den Physiotherapeuten gegenüber dem Verein erbrachten Leistung nicht insgesamt aufgrund ärztlicher Verordnung erfolgt.

Die Umsatzsteuerfreiheit kommt hingegen in Betracht, wenn es um ein angebotenes Funktionstraining mit einer anerkannten Selbsthilfegruppe aufgrund ärztlicher Verordnung geht.

Die Leistungen eines gemeinnützigen Vereins an die Kursteilnehmer können zudem insgesamt als sportliche Veranstaltung nach § 4 Nr. 22b UStG umsatzsteuerfrei sein und das Entgelt in Teilnehmergebühren besteht.

(Quelle: http://www.verein-aktuell.de/steuerpflichten-finanzamt/steuererklaerungen-des-vereins/reha-sport-funktionstraining-durch-physio-therapeutin-umsatzsteuerkonsequenzen)

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