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Risiko Steuerbescheid: "Versteckte" Aberkennung der Gemeinnützigkeit

Ein gemeinnütziger Verein hatte über Jahre keine Steuererklärungen abgegeben. Das Finanzamt erließ daraufhin einen Schätzungsbescheid und setzte die Körperschaftssteuer auf 0 € fest. In den Erläuterungen zum Bescheid stellte das Finanzamt weiter fest, dass dem Verein die Gemeinnützigkeit aberkannt wird.

Dies war vom Vorstand allerdings übersehen worden, sodass er fristgerecht keinen Einspruch einlegte und der Bescheid damit bestandskräftig wurde.

Im Klageverfahren vor dem Finanzgericht Köln argumentierte der Vorstand, dass die wesentliche Frage der Aberkennung der Gemeinnützigkeit nicht versteckt in den Erläuterungen des Bescheids enthalten sein dürfe.  Die Aberkennung sei damit nicht hinreichend bestimmt. Für den Steuerpflichtigen seien die gravierende Folge nicht ausreichend klar erkennbar gewesen. Dadurch sei eine Reaktion nicht möglich gewesen.

Das Finanzgericht Köln sah dies anders. Zwar räumten die Richter ein, dass es auf den ersten Blick für einen Unkundigen nicht einfach sei, die Folge der Aberkennung aus den Erläuterungen – quasi im „Kleingedruckten“ – zu entnehmen.

Folge war, dass der Verein wegen dieses Fehlers des Vorstandes seine Gemeinnützigkeit (vorerst) verloren hatte.

(Quelle: http://www.verein-aktuell.de/steuerpflichten-finanzamt/verein-gemeinnuetzigkeit/risiko-steuerbescheid-versteckte-aberkennung-der-gemeinnuetzigkeit)

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