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Steuertipp: Verluste

So ein Pech: Eine Windhose hat auf dem Vereinsgelände eine Spur der Verwüstung angerichtet. Zerstört ist auch das Zelt zur gastronomischen Versorgung der Teilnehmer des Turnierwochenendes. Und dazu kommt, dass die zerstörten Anlagen nicht ausreichend gegen Sturm versichert waren. Wie werden die Verluste ausgeglichen?

  • Ein Orkan verwüstet das Bewirtungszelt.
  • Die Vereinsgaststätte macht schon seit mehreren Jahren Verluste.
  • Das jährliche Schützenfest trägt sich nicht selbst.

Mittel des gemeinnützigen Vereins dürfen niemals für wirtschaftliche Geschäftsbetriebe verwendet werden. Aber was soll der Verein machen? Wenn die Aufwendungen höher als die Erträge sind, werden automatisch begünstigte Vereinsgelder zweckentfremdet. Damit steht die Gemeinnützigkeit des Vereins auf dem Prüfstand.

Der Anwendungserlass zur Abgabenordnung und Erlasse der Finanzverwaltung versuchen zu helfen, indem bestimmte Gestaltungen zugelassen und Ausgaben von der Zuordnung zum Verlustbetrieb ausgenommen werden.

Diese Maßnahmen sind im Rahmen der Jahresrechnung in speziellen Mittelverwendungsrechnungen darzustellen und damit nachzuweisen, dass die ertragsteuerlichen Verluste nicht zu einem Verstoß gegen die steuerliche Mittelbindung geführt haben.

(Quelle: http://www.redmark.de/verein/newsDetails?newsID=1286887102.7&d_start:int=2&topic=SteuernBuchfuehrung&topicView=Steuern%20%26%20Buchf%FChrung&b_start:int=0&-C=)

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