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Übungsleiterfreibetrag – Keine Anrechnung auf Grundsicherung im Alter

Honorare für Unterrichtstätigkeiten an einer Volkshochschule werden im Rahmen des § 3 Nr. 26 EStG nicht auf die Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung angerechnet.

Das Sozialamt hatte die Leistungen gekürzt, weil es die Auffassung vertrat, der Freibetrag gelte nur für Betreuer gemeinnütziger Vereine im Jugend- und Sportbereich. Zu Unrecht, wie das Sozialgericht entschied. Eine unterrichtende Tätigkeit, die selbstständig ausgeübt zu den Einkünften i. S. von § 18 Abs. 1 Nr. 1 EStG führt, sei in jedem Fall begünstigt.

Wie auch dieses Urteil zeigt, haben die Sozialämter und Jobcenter bei der Nichtanrechnung der Freibeträge nach § 3 Nr. 26 EStG (Übungsleiter) und § 3 Nr. 26a EStG (Ehrenamtspauschale) immer noch regelmäßig Probleme.

(Quelle: http://www.verein-aktuell.de/vereinsrecht-organisation-fuehrung/mitarbeit-ehrenamt/uebungsleiterfreibetrag--keine-anrechnung-auf-grundsicherung-im-alter)

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