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Umsatzsteuerfalle: Mitgliederzeitschriften

Viele Vereine und Verbände geben Vereinszeitungen oder Mitgliederzeitschriften heraus. Sie bedienen sich dabei für die Erstellung und das Anzeigengeschäft Dritter (z. B. Verlage oder Druckereien). Häufig wird dann lediglich der Textteil vom Verein gestellt. Layout, Gestaltung und das Anzeigengeschäft übernimmt der Dritte. Die Leistungen werden dann verrechnet, ohne dass dies in Rechnung gestellt wird.

Bei der Überlassung von Anzeigenplätzen und der Herstellungsleistung liegt allerdings umsatzsteuerrechtlich ein tauschähnlicher Umsatz vor, der steuerpflichtig ist.

Bemessungsgrundlage sind die gesamten Herstellungs- und Vertriebskosten der Zeitschrift – einschließlich des Anzeigenteils. Eine Aufteilung der Kosten in einen Anzeigenteil und einen redaktionellen Teil ist nach dem Urteil des Bundesfinanzhofs nicht möglich, da dies als Einheit gesehen werden muss.

Wie so häufig muss hier allerdings klar zwischen der ertragssteuerlichen Seite und der Umsatzsteuer getrennt werden. Selbst wenn der gesamte Vorgang umsatzsteuerrelevant ist, bedeutet die Überlassung der Anzeigen- und Inseratenplätze in der Zeitschrift an einen Dritten für den Verein ertragssteuerlich, dass diese Einnahmen in der steuerfreien Vermögensverwaltung zu vereinnahmen sind.

(Quelle: http://www.verein-aktuell.de/steuerpflichten-finanzamt/steuererklaerungen-des-vereins/umsatzsteuerfalle-mitgliederzeitschriften)

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