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Verhindern geringe Vereinsbeiträge die Eintragung eines Vereins im Vereinsregister?

Erneut ist das Kammergericht Berlin mit einer restriktiven Entscheidung zur Frage der Eintragungsfähigkeit eines Vereins in das Vereinsregister in Erscheinung getreten.

Aus dem Satzungszweck in der Satzung waren die Vereinsaktivitäten eines Kulturvereins nur vage zu erkennen. Aus der Satzung ergab sich jedoch, dass der Verein von seinen Vereinsmitgliedern nur sehr geringe Beiträge erhebt, sodass das Kammergericht zu dem Ergebnis kam, dass der Verein von diesem Beitragsaufkommen seine Aktivitäten nicht finanzieren kann.

Das Gericht ging davon aus, dass die wesentlichen Einnahmen des Vereins aus Veranstaltungen, wie z. B. Konzerten, erzielt werden sollen.

Das Kammergericht unterstellte daher primär wirtschaftliche Aktivitäten des Vereins, sodass die Voraussetzungen eines Idealvereins nach § 21 BGB nicht vorlagen und die Eintragung des Vereins in das Vereinsregister abgelehnt wurde.

(Quelle: http://www.verein-aktuell.de/haushalt-finanzen/vereinsfinanzen-im-griff/verhindern-geringe-vereinsbeitraege-die-eintragung-eines-vereins-ins-vereinsregister)

 

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