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Fachbeiträge
Vorsicht bei fliegenden Kamelle!
Die 5. Jahreszeit geht in die heiße Phase. Bundesweit heißt es rund um Rosenmontag wieder bei hunderten Karnevalsumzügen „Helau", „Alaaf" und „Alleh hopp". An den Wegstrecken der Umzüge werden Millionen Närrinnen und Narren die Tollitäten und Prinzenpaare begrüßen und reichlich Kamelle sammeln. Doch nicht alle Süßigkeiten landen in den Händen der Besucher. Wird durch Kamelle ein Brillenglas beschädigt oder nach einem Treffer vor Schreck das Handy fallengelassen, rückt der spaßige Umzug oft in den Hintergrund.
Experten weisen darauf hin, dass in diesen Fällen meist kein Anspruch auf Schadenersatz besteht. Schließlich ist allgemein bekannt, dass bei Karnevalsumzügen von den Festwagen aus Wurfmaterial unter die Zuschauer gebracht wird. Dass dabei das Risiko besteht von einem derartigen Gegenstand getroffen und auch verletzt zu werden liegt auf der Hand. Die Situation ist für jedermann im Vorfeld ersichtlich. Somit wird ein derartiges Verletzungsrisiko beim Besuch des Umzugs bewusst eingegangen.
Jahr für Jahr entstehen dennoch viele ersatzpflichtige Schäden und Unfälle in der Session, oftmals auch mit tragischem Ausgang. Die veranstaltenden Vereine und die Teilnehmer sollten daher im Vorfeld das Gespräch mit ihrem Versicherer suchen.
(Quelle: http://www.redmark.de/verein/newsDetails?newsID=1265884454.65&d_start:int=3&topic=know legeExclusive&topicView=Wissen%20exklusiv&)