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Fachbeiträge
Honorar an den Vereinsvorstand - was ist möglich?
Ist es möglich, dem Mitglied eines Vereinsvorstandes ein Honorar zu zahlen für eine Tätigkeit, die nicht eigens mit seinem Vorstandsamt verbunden ist? Und also auch nicht mit der Ehrenamtspauschale abgegolten werden kann oder muss?
Wann muss ein Verein seine Vereinsmitglieder von der Haftung freistellen?
Das Oberlandesgericht Schleswig-Holstein stellte unlängst fest, dass ein Verein grundsätzlich seine Mitglieder ganz oder teilweise von der Haftung freistellen muss, wenn bei der ehrenamtlichen bzw. unentgeltlichen Durchführung von satzungsmäßigen Aufgaben durch eine damit typischerweise verbundene Gefahr ein Schaden verursacht wird und dem ehrenamtlich engagierten Mitglied weder grobe Fahrlässigkeit noch Vorsatz vorgeworfen werden kann.
Was ist der Unterschied zwischen Satzung und Ordnungen?
Gibt es einen Unterschied zwischen Satzungen und angehängten Ordnungen, insbesondere im Hinblick auf das komplizierte Änderungsverfahren ggf. über Finanzamt und Amtsgericht?
Kann ein Fußballspieler auf Schadensersatz und Schmerzensgeld nach Foul verklagt werden?
Eine Schadensersatzpflicht, und damit eine Haftung eines Sportlers, setzt zunächst den Nachweis voraus, dass dieser schuldhaft gegen die Regeln des sportlichen Wettkampfs verstößt und dabei einen anderen Mitspieler verletzt.
Zum Versicherungsschutz als Mitglied der freiwilligen Feuerwehr
Kraft Gesetzes sind in der gesetzlichen Unfallversicherung Personen versichert, die in Unternehmen zur Hilfe bei Unglücksfällen unentgeltlich, insbesondere ehrenamtlich, tätig sind. Bei einer Tätigkeit für die freiwillige Feuerwehr (§ 2 Abs. 1 Nr. 12 SGB VII) kann auch ein eingetretener Unfall auf dem Weg zu einer versicherten Tätigkeit als Arbeitsunfall anerkannt werden, selbst wenn ein freiwilliges Feuerwehrmitglied bei der Mitnahme in einem Privatfahrzeug als Beifahrer auf dem Weg zum Feuerwehrhaus verunglückt.