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Vorstandsvergütung ohne Satzungsgrundlage strafbar

Ein Verbandspräsident erhielt für seine ehrenamtliche Tätigkeit eine Vergütung von 2.500 €; pro Monat zzgl. USt. In der Satzung des Verbands war bislang der Grundsatz der ehrenamtlichen Vorstandstätigkeit verankert. Wie ist die Rechtslage?

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Besonderer Vertreter - wer oder was ist ein "Geschäftsführer"?

Nach § 30 Satz 1 BGB kann durch die Satzung bestimmt werden, dass neben dem Vorstand für gewisse Geschäfte des Vereins besondere Vertreter bestellt werden können. Dies ermöglicht dem Verein, die Aufgaben der Geschäftsführung intern flexibel zu organisieren. Daher muss der Begriff des besonderen Vertreters und seine Aufgaben klar vom Vorstand nach § 26 BGB abgegrenzt werden, da dies auch haftungsrechtliche Konsequenzen hat.

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Schulfördervereine - Umsatzsteuerkonsequenzen bei Verpflegungsleistungen

Das geltende Umsatzsteuerrecht, zudem die höchstrichterliche Rechtsprechung des Bundesfinanzhofs, enthalten nicht einfache Vorgaben zur – auch finanziell – wichtigen Frage, ob die entgeltliche Versorgung von Schülern und Lehrpersonal durch Vereine auch zu Umsatzsteuerbelastungen führen. Die Oberfinanzdirektion Frankfurt hat hierzu in einer sehr ausführlichen Verfügung die wichtigsten Praxisfälle und Sachverhalte und die sich hieraus ergebenden umsatzsteuerlichen Auswirkungen  bei  Verpflegungsleistungen erläutert. 

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