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Fachbeiträge
Vereinsausschluss und gleichzeitiges Vorstandsamt
Erst mit der Wirksamkeit eines durchgeführten Vereinsausschlussverfahrens endet auch automatisch das Vorstandsamt des ausgeschlossenen Mitglieds.
Führt eine falsche Einladung zur Beschlussunwirksamkeit der Mitgliederversammlung?
Nach § 58 Nr. 4 BGB muss die Satzung die Form der Einladung zur Mitgliederversammlung regeln. Der Gesetzgeber schreibt hier formal nichts vor. Der Verein hat daher einen weiten Spielraum bei der Ausgestaltung. Eine Mitgliederversammlung kann jedoch nur dann wirksame Beschlüsse fassen, wenn die Einladung satzungsgemäß erfolgte. Allerdings gibt es auch hier Ausnahmen.
Nachweis zur Kostenbefreiung beim Vereinsregister - aber wie?
Die meisten Bundesländer gewähren gemeinnützigen Vereinen eine Kostenbefreiung bei der Eintragung ins Vereinsregister. Das Oberlandesgericht Oldenburg hat dazu entschieden, dass als Nachweis für die Gemeinnützigkeit der vorläufige Freistellungsbescheid des Finanzamts ausreicht.
Wann erhält der Verein einen Notvorstand?
Nach § 29 BGB muss das Registergericht einen Notvorstand bestellen, wenn der Verein nicht mehr handlungsfähig ist.
Welche Mehrheit gilt bei Satzungsänderungen?
Einige Vorstände denken, dass die Vereine ihre Mehrheiten bzgl. der Änderung der Satzung selbst in der Satzung festlegen können. Wie ist allerdings der Verweis auf § 33 Abs. 1 BGB zu lesen, dass dort exakt die Mindestzustimmung geregelt ist? Gibt es Änderungsmöglichkeiten durch den Verein?