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Fachbeiträge
Vorsicht bei Vereinsnamen und geschützten Marken
Ein Ringerverein in Frankfurt bestand seit vielen Jahren als „AC Eckenheim“ und benannte sich 2009 in „AC Eintracht Frankfurt“ um. Er sicherte sich eine gleichlautende Domain und meldete den neuen Namen als Marke beim Europäischen Markenamt an.
Dieses Vorgehen gefiel dem Sportverein „Eintracht Frankfurt e. V.“ und der „Eintracht Frankfurt Fußball AG“ überhaupt nicht und es wurde auf Unterlassung und Schadensersatz geklagt.
Das Landgericht Frankfurt am Main verurteilte den Ringerverein tatsächlich auf Unterlassung der neuen Namensführung und auf Löschung der neuen Domain und der Eintragung beim Europäischen Markenamt. Weiterhin wurde der Verein zur Zahlung von Schadensersatz und der Abmahnkosten sowie zur Tragung der Prozesskosten verurteilt. Die Kosten waren erheblich.
Das LG sah es als erwiesen an, dass das Vorgehen der Ringer die Namens- und Markenrechte der „Fußball-Eintracht“ verletzt, da das Namensrecht der Eintracht Frankfurt e. V. bereits seit 1929 existiert und der Verein Inhaber von einer Vielzahl von Marken ist.
HINWEIS: Namensgebung und Namensänderung, Markenbezeichnungen, Embleme und Wappen sind ein sensibles Thema, vor allem wenn diese – bewusst oder unbewusst – kopiert, gefälscht oder nachgemacht werden. Dies kann sowohl im örtlichen Bereich zwischen rivalisierenden Vereinen, aber auch überregional passieren.
Um sicherzugehen, ob Namen, Marken, Wappen etc. noch frei zur Verfügung stehen, sollte man sehr sorgfältig vorgehen, um nicht eine Abmahnung oder eine Unterlassungsklage zu kassieren, die in der Regel sehr kostenintensiv sind, da es um hohe Streitwerte geht.
(Quelle: http://www.verein-aktuell.de/vereinsgruendung/vereinsrecht-for-beginners/vorsicht-bei-vereinsnamen-und-geschuetzten-marken)