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Fachbeiträge
Wann liegen noch angemessene Sponsor-Leistungen vor
Sponsor-Aufwendungen beim Leistenden, etwa im unternehmerischen Bereich, können Betriebsausgaben, Spenden oder steuerlich nicht abzugsfähige Kosten der Lebenshaltung sein.
Nur bei einem krassen Missverhältnis zwischen den Leistungen des Sponsors und dem erstrebten wirtschaftlichen Vorteil kann der Betriebsausgabenabzug versagt werden.
Die Aufwendungen für Motorsport-Sponsoring können dann nicht als abzugsfähige Betriebsausgaben anerkannt werden, wenn ihre Höhe außer Verhältnis zu den durch das Sponsoring erzielten Einnahmen steht. Denn auch ein ordentlicher und gewissenhafter Kaufmann sieht mit Sicherheit von einem völlig überdimensionierten Sponsoring ab, bei Einbeziehung einer Kosten-Nutzen-Analyse und wegen des Verhältnisses der Sponsor-Aufwendungen zum eigenen Gesamtumsatz.