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Fachbeiträge
Was muss sich der Verein bzw. Vorstand von seinen Mitgliedern alles bieten lassen?
In einem Verein ging es hoch her. In der Mitgliederversammlung gab es heftige Wortgefechte, in denen Äußerungen wie „offener Rechtsbruch“, „Vereinsschädigung und Betrug“ und „grobe Missstände“ fielen. Das betroffene Mitglied sollte wegen dieser Entgleisungen aus dem Verein ausgeschlossen werden.
Das Landgericht sah dies anders – der Ausschluss war nicht gerechtfertigt. Bei den zitierten Äußerungen handelte es sich nicht um Tatsachenbehauptungen, sondern um Meinungen, deren Äußerung für ein Mitglied noch eine berechtigte Interessenwahrnehmung darstellt.
Im Rahmen einer Diskussion im Verein ist es nach Auffassung des Gerichts hinnehmbar, wenn ein Mitglied seine Meinung erkennbar überspitzt vorträgt.
Der Ausschluss eines solchen Mitglieds wäre daher grob unbillig, weil das Mitglied wegen Äußerungen bestraft würde, die es in Wahrnehmung berechtigter Interessen machen durfte. Darin liegt nach Auffassung des Gerichts auch keine verleumderische Absicht.
(Quelle: http://www.verein-aktuell.de/vereinsrecht-organisation-fuehrung/vorstand-mitgliederversammlung-co/was-muss-sich-der-verein-bzw-vorstand-von-seinen-mitgliedern-alles-bieten-lassen)