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Welche Mehrheit gilt bei Satzungsänderungen?

Einige Vorstände denken, dass die Vereine ihre Mehrheiten bzgl. der Änderung der Satzung selbst in der Satzung festlegen können. Wie ist allerdings der Verweis auf § 33 Abs. 1 BGB zu lesen, dass dort exakt die Mindestzustimmung geregelt ist? Gibt es Änderungsmöglichkeiten durch den Verein?

In § 33 Abs. 1 BGB heißt es ganz deutlich:

"1Zu einem Beschluss, der eine Änderung der Satzung enthält, ist eine Mehrheit von drei Vierteln der abgegebenen Stimmen erforderlich. 2Zur Änderung des Zweckes des Vereins ist die Zustimmung aller Mitglieder erforderlich; die Zustimmung der nicht erschienenen Mitglieder muss schriftlich erfolgen."

  • Handelt es sich um eine "normale" Satzungsänderung, müssen mindestens 75% + 1 der gültig abgegebenen Stimmen für den Antrag votieren (Enthaltungen und ungültige Stimmen bleiben unberücksichtigt).

  • Bei Änderung des Zwecks des Vereins müssen alle (stimmberechtigten) Mitglieder zustimmen. Die nicht erschienen Mitglieder müssen ihre Stimme schriftlich abgeben.

Die Satzung kann hiervon abweichende Regelungen treffen, sofern diese explizit formuliert sind.

Aber:

Wenn ein Verein bisher nicht erkannt hat, dass eine Zweckänderung – mangels Regelung in der Satzung – nur einstimmig mit Zustimmung aller stimmberechtigter Mitglieder möglich ist, könnte man auf die Idee kommen, die Satzung in diesem Punkt jetzt zu ändern und eine geringere Mehrheit für Zweckänderungen einführen.

Dem hat die Rechtsprechung jedoch einen Riegel vorgeschoben. Der BGH hat für diesen besonderen Fall entschieden, dass dieser (spätere) Satzungsänderungsbeschluss nicht mit der nach der Satzung vorgesehenen Satzungsänderungsmehrheit beschlossen werden kann, sondern in diesem Fall für die Satzungsänderung auch die Zustimmung aller Mitglieder erforderlich ist.

Für den Fall einer Zweckänderung kann eine geringere Mehrheit als die Zustimmung aller Mitglieder nur in der Gründungssatzung geregelt werden. Eine spätere Änderung der Satzung in diesem Punkt kann nur mit der Zustimmung aller Mitglieder beschlossen werden, was vor allem bei größeren Vereinen kaum mehr möglich ist.

(Quelle: http://www.redmark.de/verein/newsDetails?newsID=1262855190.53&portal=Verein&d_start:int=2)

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