Die Buchführung mit Jahresabschluss bildet die Grundlage für die Erstellung der Steuererklärungen des Vereins. Diese Unterlagen dienen gleichzeitig dem Verein als Nachweis gegenüber dem Finanzamt, das die tatsächliche Geschäftsführung eines gemeinnützigen Vereins den Vorschriften der Abgabenordnung über steuerbegünstigte Zwecke entsprochen hat.