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Vorstandsvergütung

Vorstandsvergütung

Vorstandsämter können ehrenamtlich oder hauptamtlich versehen werden. Ob und wenn ja, in welcher Höhe eine Vergütung zu zahlen ist, richtet sich nach der Satzung und dem zwischen Vorstand und Verein geschlossenen Dienstvertrag. Regelt die Satzung, dass die Vorstandstätigkeit grundsätzlich ehrenamtlich auszuüben ist, dürfen keine Entschädigungen für aufgewendete Arbeitszeit und Arbeitskraft gezahlt werden.

Über die sog. Ehrenamtspauschale können ehrenamtlich nebenberuflich Tätige eine pauschale Vergütung i. H. v. 720 € pro Jahr steuer- und sozialversicherungsfrei erhalten. Die Satzung muss hierzu aber eindeutige Regelungen enthalten. Darüberhinausgehende Vergütung unterliegen (z. Zt.) den Bestimmungen des Mindestlohngesetzes.

(c) Steuerberatung Sandra Oechler

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