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Kein Schadenersatz bei Sturz auf Rampe zum Festzelt

Der Fall:

Geklagt hatte der Besucher eines Fests, der am Ausgang des Festzelts auf regennasser Metallrampe gestürzt war und nun Schmerzensgeld aufgrund Verletzung der Verkehrssicherungspflicht begehrt.

Die Begründung:

Die Klage wurde sowohl in der Vorinstanz als auch jetzt vom OLG abgewiesen.

Eine mit einem sichernden Riffelmuster versehene Metallplatte ist nicht nur am Ausgang von Festzelten, sondern auch an Rampen von Lkw's und an vielen anderen Orten üblich und zugelassen. Jedermann weiß, dass auf einer derartigen Metallplatte stehendes Wasser zu einer gewissen Rutschigkeit der Oberfläche führen kann, man daher bei der Begehung Vorsicht walten zu lassen hat.

OLG Hamm, Urteil vom 12.01.2018, Az. 9 U 149/17

(c) Steuerberatung Sandra Oechler

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