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Schadensersatzansprüche von Nicht-Mitgliedern

Der Fall:

Eine ältere Dame fuhr ihre Enkelin mit ihrem Privat-Pkw zu einem Fußballturnier, erlitt einen Verkehrsunfall und machte Schadensersatz für entstandene Zahnbehandlungen und Brillenkosten sowie Schmerzensgeld geltend.

Die Begründung:

Das geforderte Schmerzensgeld wurde abgelehnt. Die geltende gemacht Schadensersatz wurde jedoch indirekt gewährt, indem der Klägerin ein Aufwandsersatzanspruch zugestanden wurde. Mit der Fahrt der Enkelin zum Fußballturnier hatte die Klägerin nämlich auch die Interessen des Vereins vertreten, dem natürlich daran gelegen war, dass sämtliche Spieler zum Turnierort kommen. Ob der Verein die Klägerin ausdrücklich beauftragt hat, den Fahrdienst (im Interesse des Vereins) zu leisten, ist unerheblich.

Hinweis: Wegen der Bedeutung des Falls, ist Revision zum Bundesgerichtshof zugelassen. Sollte dieser das vorliegende Urteil bestätigen, hätte dies für die Vereine weitreichende Konsequenzen. Es sollte darauf geachtet werden, dass entweder im Vorfeld ein Haftungsausschluss vertraglich vereinbart wird. Oder es sollte geprüft werden, inwieweit solche "Fahrdienst" über sog. Kfz-Zusatzversicherungen und/oder den entsprechenden Landesverband abgesichert werden können.

OLG Celle, Urteil vom 16.10.2014, Az. 5 U 16/14

(c) Steuerberatung Sandra Oechler

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